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   BGH, 16.02.2022 - 5 StR 320/21   

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https://dejure.org/2022,8435
BGH, 16.02.2022 - 5 StR 320/21 (https://dejure.org/2022,8435)
BGH, Entscheidung vom 16.02.2022 - 5 StR 320/21 (https://dejure.org/2022,8435)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 2022 - 5 StR 320/21 (https://dejure.org/2022,8435)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung beweiswürdigenden Ausführungen zum Vorsatz des Angeklagten in Bezug auf das Vorliegen einer nicht geringen Menge; Beihilfe zur versuchten unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung beweiswürdigenden Ausführungen zum Vorsatz des Angeklagten in Bezug auf das Vorliegen einer nicht geringen Menge; Beihilfe zur versuchten unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 568
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 10.11.2021 - 5 StR 127/21

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Zweifel; unbegründete Annahmen zugunsten des

    Auszug aus BGH, 16.02.2022 - 5 StR 320/21
    Der Schuldspruch hält rechtlicher Überprüfung nicht stand, weil die Beweiswürdigung zum Vorteil des Angeklagten - auch eingedenk des nur eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfungsmaßstabes (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 10. November 2021 - 5 StR 127/21; Beschluss vom 25. Januar 2022 - 3 StR 470/21) - durchgreifende Rechtsfehler enthält.

    a) Es ist insbesondere weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 10. November 2021 - 5 StR 127/21; vom 30. Juli 2020 - 4 StR 603/19, NStZ 2021, 116 mwN).

    Danach sind auch entlastende Angaben des Angeklagten nicht schon deshalb als unwiderlegbar hinzunehmen, weil es für das Gegenteil keine unmittelbaren Beweise gibt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 10. November 2021 - 5 StR 127/21; vom 14. Oktober 2020 - 5 StR 165/20, NStZ 2021, 286 mwN).

  • BGH, 25.09.2018 - 3 StR 113/18

    Besitz im Betäubungsmittelstrafrecht (tatsächliches Herrschaftsverhältnis;

    Auszug aus BGH, 16.02.2022 - 5 StR 320/21
    Das neu zuständige Tatgericht wird zu bedenken haben, dass Besitz im Sinne des Betäubungsmittelrechts ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis und einen Besitzwillen voraussetzt, der darauf gerichtet ist, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf die Sache zu erhalten (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. August 2020 - 1 StR 247/20, NStZ 2021, 52 Rn. 6; vom 25. September 2018 - 3 StR 113/18, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 8).

    Denn die tatsächliche Dauer der Sachherrschaft stellt zwar ein Indiz für die Begründung eigener, von einem Besitzwillen getragener Herrschaftsgewalt über die Betäubungsmittel dar, ist aber keine zusätzliche Voraussetzung für das Vorliegen von Besitz im betäubungsmittelrechtlichen Sinn (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2018 - 3 StR 113/18, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 8, NStZ 2020, 41, 42; Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 29 Rn. 1007; MüKoStGB/O?lakc?o?lu, 4. Aufl., BtMG § 29 Rn. 1080).

  • BGH, 30.07.2020 - 4 StR 603/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Auszug aus BGH, 16.02.2022 - 5 StR 320/21
    a) Es ist insbesondere weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 10. November 2021 - 5 StR 127/21; vom 30. Juli 2020 - 4 StR 603/19, NStZ 2021, 116 mwN).

    Dies offenbart einen falschen Maßstab richterlicher Überzeugungsbildung (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 2020 - 4 StR 603/19, NStZ 2021, 116, 117).

  • BGH, 05.07.2017 - 2 StR 110/17

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (bedingter Vorsatz eines Kuriers

    Auszug aus BGH, 16.02.2022 - 5 StR 320/21
    Die Strafkammer hat nicht widerspruchsfrei begründet, warum der Angeklagte sich einerseits weder zu Art, Qualität noch Menge der transportierten Betäubungsmittel nähere Vorstellungen gemacht (vgl. zur Annahme bedingten Vorsatzes in solchen Fällen BGH, Urteile vom 21. August 2019 - 1 StR 218/19, NStZ 2020, 44; vom 5. Juli 2017 - 2 StR 110/17 jeweils mwN), andererseits aber nicht damit gerechnet haben will, dass der Rucksack unterschiedliche Betäubungsmittel in so großen Mengen enthalten habe.
  • BGH, 14.10.2020 - 5 StR 165/20

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Erlangung aus rechtswidrigen Taten;

    Auszug aus BGH, 16.02.2022 - 5 StR 320/21
    Danach sind auch entlastende Angaben des Angeklagten nicht schon deshalb als unwiderlegbar hinzunehmen, weil es für das Gegenteil keine unmittelbaren Beweise gibt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 10. November 2021 - 5 StR 127/21; vom 14. Oktober 2020 - 5 StR 165/20, NStZ 2021, 286 mwN).
  • BGH, 10.05.2017 - 2 StR 258/16

    Freisprechendes Urteil (Erforderlichkeit von Feststellungen zur Person des

    Auszug aus BGH, 16.02.2022 - 5 StR 320/21
    Zwar ist die Strafkammer angesichts des Einlassungsverhaltens des Angeklagten, der seinen Freund nicht namentlich benannt und sich in Bezug auf Nachfragen "durchgehend bedeckt gehalten" hat, von einem indiziell nachteiligen Teilschweigen ausgegangen (vgl. zu diesem Aspekt BGH, Urteile vom 2. Februar 2022 - 5 StR 282/21; vom 10. Mai 2017 - 2 StR 258/16).
  • BGH, 18.08.2020 - 1 StR 247/20

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (freie Zugänglichkeit des Rauschgifts

    Auszug aus BGH, 16.02.2022 - 5 StR 320/21
    Das neu zuständige Tatgericht wird zu bedenken haben, dass Besitz im Sinne des Betäubungsmittelrechts ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis und einen Besitzwillen voraussetzt, der darauf gerichtet ist, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf die Sache zu erhalten (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. August 2020 - 1 StR 247/20, NStZ 2021, 52 Rn. 6; vom 25. September 2018 - 3 StR 113/18, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 8).
  • BGH, 21.08.2019 - 1 StR 218/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Vorsatz

    Auszug aus BGH, 16.02.2022 - 5 StR 320/21
    Die Strafkammer hat nicht widerspruchsfrei begründet, warum der Angeklagte sich einerseits weder zu Art, Qualität noch Menge der transportierten Betäubungsmittel nähere Vorstellungen gemacht (vgl. zur Annahme bedingten Vorsatzes in solchen Fällen BGH, Urteile vom 21. August 2019 - 1 StR 218/19, NStZ 2020, 44; vom 5. Juli 2017 - 2 StR 110/17 jeweils mwN), andererseits aber nicht damit gerechnet haben will, dass der Rucksack unterschiedliche Betäubungsmittel in so großen Mengen enthalten habe.
  • BGH, 20.10.2021 - 1 StR 46/21

    Beweiswürdigung des Tatgerichts zum Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs

    Auszug aus BGH, 16.02.2022 - 5 StR 320/21
    c) Das Landgericht ist auch nicht seiner Aufgabe gerecht geworden, die einzelnen Beweisergebnisse in eine umfassende Gesamtwürdigung einzustellen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 1 StR 46/21 mwN).
  • BGH, 02.02.2022 - 5 StR 282/21

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil (Einlassung des

    Auszug aus BGH, 16.02.2022 - 5 StR 320/21
    Zwar ist die Strafkammer angesichts des Einlassungsverhaltens des Angeklagten, der seinen Freund nicht namentlich benannt und sich in Bezug auf Nachfragen "durchgehend bedeckt gehalten" hat, von einem indiziell nachteiligen Teilschweigen ausgegangen (vgl. zu diesem Aspekt BGH, Urteile vom 2. Februar 2022 - 5 StR 282/21; vom 10. Mai 2017 - 2 StR 258/16).
  • BGH, 12.10.2021 - 5 StR 271/21

    Anwendungsbereich des Grundsatzes in dubio pro reo

  • BGH, 25.01.2022 - 3 StR 470/21

    Beweiswürdigung (tatrichterliche Überzeugungsbildung; Urteilsgründe; einsehbare

  • BGH, 03.01.2024 - 5 StR 406/23

    Schuldspruch wegen versuchten banden- und gewerbsmäßigen Betruges in Tateinheit

    Vor diesem Hintergrund kann offen bleiben, ob sich ein unrichtiger Maßstab für die vorgenommene richterliche Überzeugungsbildung zusätzlich darin offenbart, dass die Strafkammer der Möglichkeit eines fehlgeschlagenen Versuchs auch entgegen gehalten hat, dass ihr lediglich ein möglicher, aber "kein zwingender Rückschluss" zugrunde liege (vgl. hierzu nur BGH, Urteil vom 16. Februar 2022 - 5 StR 320/21, NStZ 2023, 568).
  • BGH, 07.09.2022 - 6 StR 225/22

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Erforderlichkeit der Wiedergabe der Einlassung des

    Sollte der Angeklagte hierzu Angaben verweigert haben, läge hierin ein Teilschweigen, dass - ebenso wie der von der Strafkammer ebenfalls nicht erkennbar bedachte Umstand, dass der Angeklagte im Übrigen lediglich Verteidigererklärungen bestätigt hat (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2020 ? 2 StR 69/19, NStZ 2021, 180, 182) - in die Beweiswürdigung einzustellen gewesen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 16. Februar 2022 - 5 StR 320/21; vom 2. Februar 2022 - 5 StR 282/21; vom 10. Mai 2017 - 2 StR 258/16; Beschluss vom 21. Dezember 2021 - 3 StR 380/21, Rn. 10 ff.).
  • BGH, 28.04.2022 - 5 StR 511/21

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung bei freisprechendem Urteil;

    Im Rahmen dieser Gesamtwürdigung dürfen einzelne Beweisergebnisse zudem nicht mit der fehlerhaft isolierten Anwendung des Zweifelssatzes entwertet werden, denn der Grundsatz in dubio pro reo ist keine Beweis-, sondern eine Entscheidungsregel (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 16. Februar 2022 - 5 StR 320/21 Rn. 14).

    bb) Das Landgericht hat wesentliche gegen den Angeklagten sprechende Gesichtspunkte nicht oder jedenfalls nicht - wie es geboten gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 2022 - 5 StR 320/21 Rn. 14) - mit ihrem vollen Gewicht in seine "Gesamtwürdigung" eingestellt; vielmehr hat es einzelnen Beweisanzeichen isoliert einen allenfalls geringen Beweiswert beigemessen und andere gar nicht berücksichtigt.

  • BGH, 24.11.2022 - 5 StR 309/22

    Beweiswürdigung (Tatgericht; Urteilsgründe; Rechtsfehler; lückenhaft;

    Erst im Anschluss daran hätte - bei danach bestehenden Zweifeln - der Zweifelssatz angewendet werden dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 2022 - 5 StR 320/21).
  • BGH, 05.07.2023 - 5 StR 17/23

    Besitz von Betäubungsmitteln als ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis

    Hierbei ist weder die tatsächliche Dauer der Sachherrschaft alleine entscheidend (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 2022 - 5 StR 320/21 mwN) noch steht ein Handeln unter polizeilicher Observation der Annahme von Besitz entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 2008 - 4 StR 651/07, NStZ-RR 2008, 212).
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